AAG-Umlage
Wir informieren Sie hier über Themen zum Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG). Erfahren Sie mehr über den Ausgleich von Entgeltfortzahlungen bei Krankheit (U1) und Mutterschaft (U2), aktuelle Umlage- und Erstattungssätze, Erstattungsverfahren und AAG-Umlagepflichten.
Übrigens: Zum 1.9.2024 entlasten wir unsere Arbeitgeber erneut und senken den Umlagesatz U2.
Umlageverfahren U1
So funktioniert der Ausgleich für Zahlungen bei Krankheit.
Umlageverfahren U2
Alles über den Ausgleich Ihrer Zahlungen bei Mutterschaft.
Umlage: Wie hoch sind die Umlagesätze U1 und U2?
Aktuelles zu Umlage- und Erstattungssätzen bei der DAK.
Erstattungen nach dem AAG
So funktioniert der Datentransfer sicher und verschlüsselt.
Rechtsgrundlagen AAG
Lesen Sie hier die gesetzlichen Grundlagen des Arbeitgeberausgleichverfahrens.
Erstattungssatz wählen
Die DAK-Gesundheit stellt Arbeitgebern im Ausgleichsverfahren vier verschiedene Tarife zur Verfügung. Damit können Sie selbst bestimmen, wie viel fortgezahltes Arbeitsentgelt Ihnen im Krankheitsfall Ihrer Beschäftigten erstattet wird.
Feststellung der Umlagepflicht
Immer am Jahresanfang prüfen Sie selbst, ob Ihre Firma umlagepflichtig nach dem AAG ist und am Ausgleichsverfahren U1 teilnimmt. Nutzen Sie dafür gerne unseren Service.