Wann erhalte ich einen Abschlag zum Beitrag zur Pflegeversicherung?
Sie erhalten ab 1. Juli 2023 einen Abschlag auf Ihren Beitrag zur Pflegeversicherung, wenn Sie mehrere Kinder unter 25 Jahren haben. Berücksichtigt werden leibliche Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder und Pflegekinder.
Ihr Beitragssatz verringert sich um jeweils 0,25 Prozentpunkte - für das 2., 3., 4. und 5. Kind. Somit ist ein Abschlag von maximal einem Prozent möglich. Das gilt bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind 25 Jahre alt wird oder 25 Jahre alt geworden wäre.
Zahlen Sie Ihre Beiträge selbst an uns, können Sie uns die Angaben zu Ihren Kindern online mitteilen:
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