Ich habe eine Sperrfrist erhalten. Bin ich trotzdem krankenversichert?
Ja, Sie sind auch versichert, wenn die Agentur für Arbeit eine Sperrfrist verhängt. Die Agentur für Arbeit übernimmt in dieser Sperrzeit Ihre Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung.
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Mehr Informationen zur Sperrfrist erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.