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Beitragssätze 2024

Symbolbild Beitragssätze: Kollegen schauen gemeinsam auf einen PC.

Als Arbeitgeber müssen Sie Sozialabgaben für Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen abführen. Die Sozialversicherungsbeiträge werden grundsätzlich vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte getragen.

Bei uns profitieren Sie und Ihre Beschäftigten von einem Beitragssatz, der mehr als fair ist. Dieser beträgt insgesamt 16,3 Prozent. Der darin enthaltene Zusatzbeitrag liegt unverändert bei 1,7 Prozent und entspricht damit 2024 dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag aller gesetzlichen Krankenkassen. Dafür bieten wir exzellente Leistungen, Zuschüsse und Prämien, die weit über den gesetzlichen Standard hinausgehen.

Krankenversicherung

Der Gesamtversicherungsbeitragssatz in der Krankenversicherung setzt sich aus dem allgemeinen bzw. ermäßigten Beitragssatz und den kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz zusammen. Der Zusatzbeitragssatz ist kassenindividuell. Er beträgt bei uns 1,7 Prozent.
Die Beiträge werden grundsätzlich vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte getragen.

Beitragssätze Krankenversicherung für versicherungspflichtig Beschäftigte 2024

Krankenversicherung 

Beitragssatz in Prozent

Kassenindividueller allgemeiner Gesamtbeitragssatz:

16,3

Kassenindividueller ermäßigter Gesamtbeitragssatz:*

15,7

Kassenindividueller Gesamtbeitragssatz für Renten sowie Versorgungsbezüge / Betriebsrenten:

16,3

Kassenindividueller Gesamtbeitragssatz für ausländische gesetzliche Renten:

8,15

* Der ermäßigte Beitragssatz zur Krankenversicherung ist maßgebend, wenn für das Mitglied kein Anspruch auf Krankengeld besteht. Der Anspruch auf Krankengeld kann für bestimmte Personenkreise mit dem Wahltarif Wahltarif Krankengeld erfüllt werden.

Beitragssätze Krankenversicherung für freiwillig Versicherte 2024

Personenkreis/Beitragspflichtige Einnahmen

Beitragssatz

monatlicher Beitrag

Höchstbeiträge für freiwillig versicherte Arbeitnehmer mit beitragspflichtigen Einnahmen über der Beitragsbemessungsgrenze: 5.175 Euro

mit Krankengeldanspruch

16,3%

843,53 Euro

ohne Krankengeldanspruch

15,7%

812,48 Euro

Selbstständige mit Beitragsbemessung nach Beitragsbemessungsgrenze: 5.175 Euro

mit Krankengeldanspruch

16,3%

843,53 Euro

ohne Krankengeldanspruch

15,7%

812,48 Euro

Selbstständige mit Beitragsbemessung nach Mindestgrenze: 1.178,33 Euro

mit Krankengeldanspruch

16,3%

192,07 Euro

ohne Krankengeldanspruch

15,7%

185 Euro

Beiträge für sonstige Mitglieder (z.B. Beamte, Nichterwerbstätige) ohne Krankengeldanspruch

monatliche beitragspflichtige Einnahmen von mindestens 1.178,33 Euro

15,7%

mindestens 185 Euro

monatliche beitragspflichtige  Einnahmen bis höchstens 5.175 Euro

15,7%

maximal 812,48 Euro

Für Renten, Versorgungsbezüge und nebenberufliches Arbeitseinkommen beträgt der Beitragssatz 16,3 Prozent.

Finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall
Die DAK-Gesundheit sorgt mit günstigen Krankengeld-Tarifen für Ihre finanzielle Sicherheit, wenn Sie längere Zeit krank sind.
Beitragsermäßigung für hauptberuflich Selbstständige bei Gewinneinbruch
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die DAK-Gesundheit bei einem Gewinneinbruch Ihren Beitrag auch kurzfristig senken.

Pflegeversicherung

Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,4 Prozent. Beschäftigte teilen sich den Beitrag mit ihrem Arbeitgeber. Jeder zahlt grundsätzlich 1,7 Prozent. Der Beitrag wird vom Bruttogehalt abgezogen.

Auf den Arbeitnehmeranteil können Zu- oder Abschläge hinzukommen:

  • Der Beitragszuschlag für Personen ab 23 Jahren ohne Kinder beträgt 0,6 Prozentpunkte.
    Diesen Beitragszuschlag zahlen Versicherte allein.
  • Für Personen mit mehr als einem Kind verringert sich der  Beitragssatz. Die Abschläge betragen ab dem zweiten bis zum fünften Kind 0,25 Prozentpunkte - je Kind. Maximal kann sich der der Beitragssatz so um 1 Prozentpunkt reduzieren. Berücksichtigt werden Kinder bis zum Ablauf des Monats, in dem sie 25 Jahre alt werden oder geworden wären.
    Die Abschläge wirken sich nur auf den Arbeitnehmeranteil aus.

    Beitragssätze in der Pflegeversicherung 

    Versicherte

    allgemeiner Beitragssatz Pflege-versicherung

    Anteil 
    Arbeitgeber

    Anteil 
    Arbeitnehmer

    Höchst-
    beitrag

    unter 23 Jahren ohne Kinder

    3,4%

    1,7%

    1,7%

    175,96 €

    ab 23 Jahren ohne Kinder

    4,0%

    1,7%

    2,3%

    207,01 €

    mit 1 Kind

    3,4%

    1,7%

    1,7%

    175,96 €

    mit 2 Kindern unter 25 Jahren

    3,15%
    (mit Abschlag von 0,25 %)

    1,7%

    1,45%

    163,02 €

    mit 3 Kindern unter 25 Jahren

    2,9% 
    (mit Abschlag von 0,5 %)

    1,7%

    1,2%

    150,08 €

    mit 4 Kindern unter 25 Jahren

    2,65% 
    (mit Abschlag von 0,75 %)

    1,7%

    0,95%

    137,14 €

    mit 5 Kindern unter 25 Jahren

    2,4% 
    (mit Abschlag von 1,0 %)

    1,7%

    0,7%

    124,21 €

    Versicherte, deren Kinder alle mindestens 25 Jahre alt sind

    3,4%

    1,7%

    1,7%

    175,96 €

 Bundesland Sachsen

In Sachsen beträgt der Beitrag zur gesetzlichen Pflege­versicherung ebenfalls 3,4 Prozent. Allerdings gilt für Arbeitnehmer ein höherer Beitrag zur Pflege­versicherung. Im Unterschied zu den anderen Bundesländern zahlen Arbeitgeber in Sachsen nur 1,2 Prozent des Beitrages - und nicht 1,7 Prozent. Den Rest zahlen die Arbeitnehmer. Die genaue Höhe hängt von der Anzahl der Kinder ab. Kinderlose zahlen einen Zuschlag von aktuell 0,6 Prozent und somit 2,8 Prozent.

Rentenversicherung

Rentenversicherung

Beitragssatz

Allgemeiner Beitragssatz

18,6%

Arbeitslosenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Beitragssatz

Allgemeiner Beitragssatz

2,6%

Aktualisiert am:
+49 40 325 325 810

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