
Die ePA – Einfach. Sicher. Ihre Daten.
Die elektronische Patientenakte (ePA): Ihr zentraler Speicherort z. B. für Ihre Befunde, Unterlagen und Diagnosen. Damit haben Sie alle Infos zu Ihrer Gesundheit griffbereit, wenn Sie sie brauchen. Ob beim Besuch einer Arztpraxis oder bei einem plötzlichen Klinikaufenthalt. Einsehbar aber nur für die, denen Sie es erlauben.
Zum 15.1.2025 wird die ePA in ganz Deutschland eingeführt. Jede und jeder gesetzlich Versicherte erhält dann eine elektronische Patientenakte. Dem können Sie jederzeit widersprechen.
Dazu informieren wir Sie hier und auch rechtzeitig per Post.
Die Vorteile der ePA auf einen Blick
Einfach: Alles zu Ihrer Gesundheit ist griffbereit – egal ob Laborbefunde, Medikamentenübersicht oder die letzten Diagnosen Ihrer Arztpraxis
Sicher: Höchste Sicherheitsvorkehrungen schützen Ihre Daten.
- Volle Kontrolle: Sie bestimmen, wer was einsehen darf. Es ist schließlich Ihre elektronische Patientenakte.
Optimal behandelt: Arztpraxen können schneller und genauer Diagnosen erstellen. Weil Ärztinnen und Ärzte sehen, was zuvor schon behandelt worden ist.
Praktisch: Wer zusätzlich die DAK ePA-App nutzt, kann komfortabel die ePA verwalten und hat alle Infos immer auf dem Smartphone dabei.
Zentrale Fragen erklärt

Wobei hilft die ePA?
Sie können Ihre Daten mit Arztpraxen, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen im Gesundheitssystem teilen. Wer Ihre Informationen einsehen darf, entscheiden Sie. Durch die geteilten Informationen erhalten die Einrichtungen ein besseres Bild von Ihnen als Patientin oder Patient. Das hilft z. B., wenn ein Arzt Ihnen ein Medikament verschreibt. Denn so kann er mögliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten, die Sie einnehmen, berücksichtigen.
Dafür brauchen Sie ab 15.1.2025 nichts weiter zu tun. Wenn Sie das nicht wünschen, können Sie die Zugriffe auch einschränken. Denn es ist Ihre elektronische Patientenakte, über die nur Sie verfügen.

Wie sicher ist die ePA?
Die ePA enthält Ihre sensibelsten Informationen, nämlich die zu Ihrer Gesundheit. Der Schutz dieser Daten ist daher von größter Bedeutung. Unterschiedliche Mechanismen und Vorkehrungen sichern die ePA ab, so dass Sie als hochgradig sicher gilt. Einige Beispiele:
• Daten werden nicht lokal gespeichert, sondern liegen auf zentralen Servern
• Server sind hoch gesichert und stehen in Deutschland
• Sie entscheiden, wer auf die Daten zugreifen darf
• Krankenkassen haben keinen Einblick in die ePA

Wie erhalte ich die ePA?
Aktuell ist die elektronische Patientenakte ein freiwilliges Angebot. Ab dem 15.1.2025 kommt die „ePA für alle“. Dann erhalten alle Versicherten in Deutschland eine ePA - außer sie widersprechen.
Da ab dem 15.1.2025 eine große Zahl an ePAs eingerichtet werden, wird es einige Wochen dauern bis alle Versicherten ihre ePA nutzen können.

Der Schlüssel zu Ihrer ePA – die DAK ePA-App
Erst mit der DAK ePA-App können Sie selbst Ihrer ePA und die darin gespeicherten Daten einsehen und einstellen, wer welche Daten sehen kann.
Weitere Infos rund um die ePA


Gesetzliche Pflichtinformationen
Detaillierte Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) nach § 343 SGB V finden Sie hier.