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Wie wird meine individuelle Belastungsgrenze für die Zuzahlungsbefreiung berechnet?

Ihre Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent Ihres jährlichen Haushalts-Bruttoeinkommens zum Lebensunterhalt. Das bedeutet: Neben Ihrem eigenen Einkommen berücksichtigen wir bei der Berechnung Ihrer Belastungsgrenze auch die Einkünfte Ihrer mit Ihnen zusammenlebenden Familienangehörigen. Vom Gesamt-Bruttoeinkommen ziehen wir gegebenenfalls Freibeträge für Kinder und Ehe- oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz ab.
 
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