Was sind die Voraussetzungen für Kinderkrankengeld?
Sie sind Mitglied bei der DAK-Gesundheit? Dann erhalten Sie unter folgenden Voraussetzungen Kinderkrankengeld für Ihr erkranktes Kind:
- Sie sind als Mutter oder Vater berufstätig.
 - Ihre Versicherung schließt den Krankengeldanspruch ein.
 - Sie haben durch die Betreuung einen Verdienstausfall.
 - Ihr Kind ist unter 12 Jahre alt.
(Ausnahme: Kinder mit einer Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind.) - Ihr Kind ist gesetzlich familien- oder selbstversichert.
 - Ärztliche Bescheinigung für Betreuung oder Pflege des Kindes liegt vor.
 - Keine andere in Ihrem Haushalt lebende Person kann Ihr erkranktes Kind betreuen oder pflegen.
 
Aktualisiert am:

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns gerne an unter: 
040 325 325 555
040 325 325 555