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Krankengeld für Selbstständige

Krankengeld für Selbstständige: Mann liegt krank auf der Couch und hält sich den Kopf

Selbstständige haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Sie können sich aber freiwillig mit Krankengeldanspruch versichern – dann zahlen sie allerdings den regulären Beitragssatz von 16,3 Prozent statt des ermäßigten Beitragssatzes von 15,7 Prozent. 

Krankengeldanspruch von Selbstständigen 

Haben Selbstständige die Versicherung mit Krankengeldanspruch abgeschlossen, zahlt die Krankenkasse Krankengeld, und zwar 

  • ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit 
  • und in Höhe von 70 Prozent Ihres beitragspflichtigen Arbeitseinkommens, jedoch maximal 120,75 Euro täglich. Zur Berechnung wird das Arbeitseinkommen herangezogen, das zuletzt auch zur Berechnung Ihrer Krankenkassenbeiträge genutzt wurde. Mieteinkünfte oder Kapitalerträge werden nicht berücksichtigt. 
  • Krankengeld steht Ihnen für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren zu, sofern die Arbeitsunfähigkeit durch dieselbe Krankheit verursacht wird. Die Krankengeldzahlung verlängert sich nicht, falls Sie während der Arbeitsunfähigkeit noch anderweitig erkranken. 

Sind Selbstständige ohne Krankengeldanspruch versichert, zahlen sie den ermäßigten Beitragssatz von 15,7 Prozent, erhalten aber im Krankheitsfall auch kein Krankengeld. 

Haben Sie dagegen unseren Wahltarif Krankengeld gewählt, zahlen Sie neben dem allgemeinen Beitragssatz noch die Prämie für den Wahltarif. Damit erhalten Sie bereits ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld.

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Krankengeld richtig beantragen 

Im Krankheitsfall erhalten wir die Krankmeldung in der Regel auf elektronischem Wege von Ihrer Arztpraxis. Fragen Sie am besten einmal nach. Sollte das nicht möglich sein, lassen Sie uns die Krankmeldung bitte innerhalb einer Woche zukommen – per DAK App, Post oder über ein Servicezentrum. Wir melden uns bei Ihnen, sobald Ihr Anspruch auf Krankengeld greift, also nach der 6. Woche. 

Bedenken Sie bitte, dass eine Folge-Krankmeldung lückenlos an die vorherige anschließen muss. Fällt das Ende auf ein Wochenende, reicht die erneute Krankmeldung am nächsten Werktag. 

Mutterschaftsgeld für Selbstständige 

Selbstständige erhalten Mutterschaftsgeld, sofern sie gesetzlich krankenversichert sind und dabei Anspruch auf Krankengeld haben. Das Mutterschaftsgeld beträgt 70 Prozent des Arbeitseinkommens, entspricht also dem Betrag, der im Falle einer Krankheit gezahlt werden würde. Das Mutterschaftsgeld, das Selbstständige erhalten, liegt höher als das von Arbeitnehmerinnen. 

Selbstständige Mütter erhalten Mutterschaftsgeld sechs Wochen vor der Geburt, am Entbindungstag und acht Wochen nach der Geburt, ebenso wie Arbeitnehmerinnen. 


Aktualisiert am:
040 325 325 555

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