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Krankenhausbehandlung: Von ambulanter Operation bis vollstationärem Aufenthalt

Krankenhausbehandlung: Kind malt Bild im Krankenhausbett.

Eine Behandlung im Krankenhaus ist manchmal der einzige Weg, um gesund zu werden. Dort sind Sie in guten Händen und werden nach den neuesten medizinischen Erkenntnissen untersucht und behandelt.

Wer übernimmt die Kosten für die Krankenhausbehandlung?

Klinikfinder

Die DAK-Gesundheit übernimmt die Kosten für Ihre Krankenhausbehandlung, wenn sie medizinisch notwendig ist. Das Krankenhaus muss zudem für die Versorgung gesetzlich Krankenversicherter zugelassen sein. Welche Klinik für Sie geeignet ist, besprechen Sie am besten mit Ihrem Arzt. Er wird Ihnen ein Krankenhaus vorschlagen, in dem Ihre Erkrankung gut behandelt wird. Sie erhalten von ihm eine Verordnung, die sogenannte Einweisung. Geben Sie diese im Krankenhaus ab. Die Klinik rechnet dann die vereinbarten Kosten direkt mit uns ab.

Krankenhauszusatzversicherung: Plus Klinik

Wünschen Sie eine privatärztliche Behandlung im Krankenhaus oder ein Einzelzimmer? Die dadurch entstehenden Zusatzkosten dürfen wir nicht übernehmen. Sie können für diese Fälle Ihren DAK-Versicherungsschutz um die private Krankenhauszusatzversicherung Plus Klinik unseres Partners Hanse Merkur ergänzen.

Welche Krankenhausbehandlungen gibt es?

Krankengeld

Je nach Erkrankung und Ziel der Behandlung werden Sie voll-, teil-, vor-, nachstationär oder ambulant im Krankenhaus versorgt.

  • Bei schweren Erkrankungen oder komplexen Behandlungen erfolgt der Aufenthalt vollstationär. Das heißt, Sie werden Tag und Nacht im Krankenhaus medizinisch betreut. 
  • Eine teilstationäre Behandlung ist möglich, wenn Sie nur stundenweise in der Klinik medizinisch versorgt werden.
  • Ein vorstationärer Aufenthalt dient der Vorbereitung oder Klärung für eine mögliche vollstationäre Krankenhausbehandlung.
  • Die nachstationäre Behandlung schließt an einen vollstationären Aufenthalt an und sichert den Behandlungserfolg.
  • Eine ambulante Krankenhausbehandlung ist häufig eine ambulante Operation. Sie werden für die Dauer des Eingriffs versorgt und dürfen anschließend nach Hause zurückkehren. Sie übernachten nicht im Krankenhaus.
  • Möchten Sie in einer anderen Klinik aufgenommen werden, die beispielsweise weiter entfernt liegt, lassen Sie sich vorher dazu von den DAK-Gesundheitsberatern informieren, wie es dann mit der Kostenübernahme aussieht. Dies gilt insbesondere, wenn Sie sich in einem Nicht-Vertragskrankenhaus behandeln lassen möchten.

Ambulante Operationen mit dem DAK Spezialisten-Netzwerk

Mehr als 400 verschiedene Eingriffe können heute dank moderner Operationstechniken und Narkosemittel ambulant in einer Praxis oder Klinik durchgeführt werden. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Entfernung der Rachenmandeln (Polypen)
  • Operationen des Grauen Stars am Auge (Katarakt-OP)
  • minimal-invasive Bandscheiben-Operationen
  • Kniegelenkspiegelung oder
  • Krampfaderentfernung
Fragen Sie Ihren Arzt vor der Einweisung in ein Krankenhaus, ob eine ambulante Operation möglich ist. Wir beraten Sie gern zu den Möglichkeiten, vermitteln Adressen und vereinbaren auf Wunsch erste Gesprächstermine.
Für viele ambulante Operationen haben wir ein Spezialisten-Netzwerk aufgebaut, das besondere Verträge zur integrierten Versorgung mit Kliniken und Arztpraxen beinhaltet.

Darf ich mein Kind ins Krankenhaus begleiten?

Die Zusatzversicherung für das Krankenhaus

Ist Ihr Kind krank und wird im Krankenhaus behandelt, können Sie es selbstverständlich begleiten. Wir übernehmen die Kosten für Ihren Aufenthalt und die Krankenhausbehandlung Ihres Kindes. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin muss Ihre Begleitung als medizinisch notwendig bescheinigen. Für die Zeit im Krankenhaus haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch Anspruch auf Kinderkrankengeld. Mehr Informationen erhalten Sie unter: Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes.

Begleitperson bei Menschen mit Behinderung

Wenn Sie Menschen aus Ihrem engsten Umfeld aufgrund deren Behinderung bei einer Krankenhausbehandlung begleiten oder mit aufgenommen werden, zahlen wir Ihnen zum Ausgleich Ihres Verdienstausfalls Krankengeld. Mehr unter Krankengeld / Begleitperson. 

Wie hoch ist die Zuzahlung?

Zuzahlungsbefreiung

Für die vollstationäre Krankenhausbehandlung beteiligen Sie sich mit einer Zuzahlung von zehn Euro pro Tag – für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr. Sie erhalten von uns eine Rechnung nach Abschluss Ihrer Krankenhausbehandlung. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen sich nicht an den Kosten beteiligen. Vor-, nach- und teilstationäre sowie ambulante Krankenhausbehandlungen sind zuzahlungsfrei. Auch für Behandlungen im Krankenhaus rund um die Geburt Ihres Kindes müssen Sie nichts zuzahlen.

Aktualisiert am:
040 325 325 555

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