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Krankenversichert im europäischen Ausland

Symbolbild Krankenversicherung in der EU (EHIC)

Mit Ihrer Versichertenkarte oder dem Auslandskrankenschein können Sie in den meisten europäischen Ländern in eine Arztpraxis oder ins Krankenhaus gehen. Eine private Auslandskrankenversicherung sichert Sie in allen anderen Ländern ab und bietet auch in Europa zusätzlichen Schutz.

Gesundheitskarte: European Health Insurance Card (EHIC) 

In fast allen europäischen Ländern können Sie sich im Notfall von einem Arzt oder einer Ärztin des öffentlichen Gesundheitssystems behandeln lassen, ohne dass Sie eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung benötigen. Wir rechnen Ihre Behandlung so ab wie bei einem Arztbesuch in Deutschland. Es kann allerdings auch sein, dass die ausländische Praxis Ihnen eine Privatrechnung ausstellt, die Sie selbst zahlen müssen und sich im Nachgang bei Ihrer Krankenversicherung erstatten lassen können.

Bitte beachten Sie: Im Ausland können Kosten für gesetzliche Zuzahlungen oder Selbstbehalte anfallen. Diese Kosten erstattet die DAK-Gesundheit nicht. Eine private Auslandskrankenversicherung kann diese jedoch abdecken.  

Die EHIC befindet sich auf der Rückseite Ihrer DAK-Gesundheitskarte. Legen Sie diese in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie Großbritannien, Island, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, der Schweiz oder Serbien vor. Sie haben dann den gleichen Anspruch auf medizinische Versorgung im Notfall wie die einheimische Bevölkerung.   

Die DAK-Gesundheit hat zudem Verträge mit speziellen Ärzten und Kliniken abgeschlossen: Mit dem DAK Europa-Service erhalten Sie eine Behandlung, die über die nationalen Standards hinausgeht. 

Rechnungen einreichen mit der DAK App

Einfach und schnell Rechnung scannen oder fotografieren, hochladen und abschicken. Fertig.   

Versicherungsschutz in Großbritannien

Seit dem 1. Januar 2021 gilt das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Demnach bleiben die bisherigen Regelungen weitestgehend bestehen.

Alle wichtigen Informationen – gezielt zum Personenkreis – erhalten Sie auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA). Diese informiert über folgende Hinweise für die jeweiligen Personengruppen:

Auslandskrankenschein

In Bosnien-Herzegowina, der Türkei und Tunesien brauchen Sie einen Auslandskrankenschein den Sie online ausfüllen und ausdrucken können. In Bosnien-Herzegowina sind damit nur Notfallleistungen abgedeckt.
Urlaubs-Merkblätter der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung im Ausland 
Die Urlaubs-Merkblätter halten für Sie wichtige Informationen für einen Auslandsurlaub bereit, zum Beispiel, welche Leistungen im normalen Versicherungsschutz enthalten sind und welche Zuzahlungen eventuell fällig werden.

Arztrechnungen selber zahlen

Sie mussten die Arztrechnung selber begleichen? Reichen Sie diese direkt nach Ihrem Urlaub bei der DAK-Gesundheit ein – dann erstatten wir Ihnen die Kosten, vorausgesetzt, diese stimmen ungefähr mit einer vergleichbaren Behandlung in Deutschland überein.  

Auf der Rechnung müssen folgende Daten stehen, damit wir sie anerkennen: 

  • Rechnungsdatum 
  • Name und Anschrift des Arztes bzw. der Klinik 
  • Ihr Vor- und Nachname, Ihr Geburtsdatum 
  • Diagnose 
  • ärztliche Leistungen 

Um sich die Kosten für Medikamente zurückerstatten zu lassen, müssen Sie neben der Rechnung auch die ärztliche Verordnung einreichen. Bei einem Krankenhausaufenthalt legen Sie den Rechnungsunterlagen im Idealfall die Einweisung des behandelnden Arztes bei. Kosten, die wir Ihnen nicht erstatten, übernimmt gegebenenfalls eine private Auslandskrankenversicherung. 


Was brauche ich für den Antrag auf Kostenerstattung?

  • Arztrechnung
  • Gegebenenfalls ärztliche Verordnung für Medikamente
  • Gegebenenfalls Krankenhausrechnung

Private Auslandskrankenversicherung

Gilt in Ihrem Urlaubsland weder die Gesundheitskarte noch der Auslandskrankenschein, sollten Sie unbedingt eine Auslandskrankenversicherung abschließen, um im Notfall abgesichert zu sein. Sie kostet wenig und schützt Sie vor unvorhergesehenen hohen Ausgaben. 

Auch in Europa ist eine solche zusätzliche Versicherung sinnvoll. Denn je nach Land sind nicht alle Behandlungskosten abgedeckt. Und bestimmte Kosten – beispielsweise für einen Rücktransport nach Deutschland oder Zuzahlungen beim Arzt – kann die DAK-Gesundheit als gesetzliche Krankenkasse nicht übernehmen.

Mit den Reisezusatzversicherungen Plus Reise und Plus Reise 365, die wir in Kooperation mit der HanseMerkur Versicherungsgruppe anbieten, sind Sie auf der sicheren Seite. Für Kunden der DAK-Gesundheit sind diese besonders günstig.  

Abschluss einer Auslandskrankenversicherung nicht möglich?

Das kann in Ausnahmefällen passieren, zum Beispiel aufgrund von Vorerkrankungen oder Ihres Alters. Unter folgenden Voraussetzungen übernehmen wir die Kosten auch bei einem Arztbesuch in Ländern außerhalb der EU:

  • Es handelt sich um eine Notfallbehandlung und nicht um eine geplante Behandlung.
  • Die Kosten sind nicht höher als bei einer Behandlung in Deutschland.
  • Sie halten sich nicht länger als sechs Wochen pro Kalenderjahr im Ausland auf.
  • Sie reichen den abgelehnten Antrag auf eine Auslandskrankenversicherung vor Ihrer Reise in Ihrem DAK-Servicezentrum ein.

Private Reise-Zusatzversicherungen

Abgesichert im Urlaub und auf Langzeitreisen. 

Gezielte Behandlung im Ausland

Sie wollen sich gezielt im Ausland behandeln lassen: Ein neuer Zahnersatz muss her oder Sie möchten zur Reha? Setzen Sie sich mit einem DAK-Servicezentrum  in Verbindung, damit wir abklären können, welche Besonderheiten vorliegen und welche Kosten für Sie entstehen. 

Aktualisiert am:
040 325 325 555

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