Ich habe einen Pflegegrad, benötige ich für die Zuzahlungsbefreiung trotzdem eine Bescheinigung meiner chronischen Erkrankung?
Nein. Sie müssen Ihre chronische Erkrankung nicht ärztlich bestätigen lassen, wenn Sie oder Ihr Angehöriger bei uns versichert sind und den Pflegegrad 3 oder höher besitzen. Das gilt auch, wenn Sie oder Ihr Angehöriger an einem DAK-Gesundheitsprogramm (DMP) teilnehmen oder an einem Grad der Behinderung von mindestens 60 leiden.
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Wenn Sie den Pflegegrad 3 oder höher besitzen, brauchen Sie keine Bescheinigung über Ihre chronische Erkrankung.