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Schweigepflicht: Erfahren meine Eltern von meinem Besuch beim Frauenarzt?

Symbolbild für Schweigepflicht: Ein Teenager-Mädchen macht ein Selfie auf dem Skateboard
Der erste Termin beim Frauenarzt oder bei der Frauenärztin ist eine große Sache. Ein kleines Happening, das irgendwie cool aber möglicherweise auch mit etwas Scham behaftet ist. Vielleicht auch, weil du den Termin ohne Wissen deiner Eltern wahrnehmen willst und du dir nicht sicher bist, ob diese dann davon erfahren. Tun sie nicht! Gynäkologinnen und Gynäkologen müssen sich als medizinisches Fachpersonal an die Schweigepflicht halten. Allerdings gibt es ein paar Ausnahmen.

DAK-Experte Dr. Mark Dankhoff erklärt dir, was die Schweigepflicht genau ist, warum sie für dich wichtig ist und wann dein Arzt oder deine Ärztin sie zu deinem und zum Schutz anderer brechen dürfen.

Was ist die ärztliche Schweigepflicht und warum ist sie so wichtig?

Die ärztliche Schweigepflicht bedeutet, dass dein Frauenarzt oder deine Frauenärztin keine Informationen über dich ausplaudern dürfen: Alles, was du ihnen anvertraust, was bei dir diagnostiziert wird, womit und wie du behandelt wirst und ähnliche Dinge dürfen Mediziner, Medizinerinnen und ihre Angestellten nicht weitersagen.

Wie wichtig die sogenannte ärztliche Schweigepflicht ist, erkennst du daran, dass es dafür ein eigenes Gesetz gibt. Das ist im § 9 Abs. 1 MBO-Ä beziehungsweise in den entsprechenden Bestimmungen der Berufsordnungen der Landesärztekammern geregelt. Dort heißt es unter anderem:

„Ärztinnen und Ärzte haben über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Ärztin oder Arzt anvertraut oder bekannt geworden ist – auch über den Tod der Patientin oder des Patienten hinaus – zu schweigen. Dazu gehören auch schriftliche Mitteilungen der Patientin oder des Patienten, Aufzeichnungen über Patientinnen und Patienten, Röntgenaufnahmen und sonstige Untersuchungsbefunde.“

Warum ist die Schweigepflicht nun so wichtig? „Du vertraust deinem Arzt oder deiner Ärztin sehr intime Details an. Das ist wichtig, da so Krankheiten erkannt, behandelt und geheilt werden können. Damit du diese Information preisgibst, ist Vertrauen wichtig. Die Schweigepflicht ist dafür da, dass du voll und ganz darauf vertrauen kannst, dass die Ärztin oder der Arzt die Klappe hält“, erklärt Dr. Mark Dankhoff von der DAK.

Das gilt übrigens auch vor Gericht: Auch hier muss sich das medizinische Fachpersonal an die Schweigepflicht halten – ihnen steht das Zeugnisverweigerungsrecht zu. Das bedeutet, das Ärztinnen und Ärzte dazu berechtigt sind, die Aussage zu verweigern oder die Fragen von Polizisten und Staatsanwälten nicht zu beantworten.

Was passiert, wenn sich ein Arzt nicht an die Schweigepflicht hält?

Es gibt ein paar Ausnahmen, in denen der Arzt oder die Ärztin von der Schweigepflicht entbunden werden kann. Die Verletzung der Schweigepflicht ohne einen Grund kann aber Konsequenzen haben.

Wenn Ärzte und Ärztinnen die Schweigepflicht „einfach so“ verletzen, drohen ihnen Freiheits- oder Geldstrafen. Diese Strafen gelten nicht nur für ausgebildete Ärztinnen und Ärzte, sondern auch für das Pflege- und Krankenpersonal sowie Arzthelferinnen und Arzthelfer. Du siehst, das Gesetz schützt dich.

Kommen wir nun zu den genau geregelten Ausnahmefällen, bei denen deine Gynäkologin oder dein Gynäkologe die Schweigepflicht brechen darf oder sogar brechen muss.

Wann darf dein Arzt die Schweigepflicht brechen?

„Deine Ärztin oder dein Arzt können und müssen verschiedene Daten von dir unter Umständen weitergeben“, erklärt Dr. Dankhoff (Foto)

Dr. Mark Dankhoff

Das sind die Ausnahmefälle:

  • Wenn du die Weitergabe deiner Daten erlaubt hast. Dafür braucht der Arzt oder die Ärztin deine schriftliche Einwilligungserklärung.
  • Wenn du als Kind noch nicht selbst entscheiden kannst, weil du unter 15 Jahre alt bist oder eine schwere Krankheit hast.
  • Wenn du schwanger und noch minderjährig bist.
  • Wenn du als Minderjährige Verletzungen hast oder gar vergewaltigt wurdest, müssen Ärztinnen und Ärzte das melden. Das tun sie, um dich zu schützen. (Anonyme Hilfe bekommst du unter 0800 22 55 530)
  • Wenn du etwas hast, das vom Gesetz her meldepflichtig ist (ansteckende Krankheiten wie COVID-19 oder AIDS), muss der Arzt oder die Ärztin das melden.
  • Die Ärztin oder der Arzt dürfen für die Krankenkassenabrechnung zum Beispiel die DAK (oder eine andere Gesundheitskasse) über deinen Besuch und die Art deiner Behandlung informieren. Das gilt auch bei einer ärztlichen Überweisung.
  • Wenn du eine Straftat ankündigst oder gestehst, muss der Arzt oder die Ärztin z. B. die Polizei informieren.

„Stell dir vor“, so Dr. Dankhoff, „ein total Betrunkener will aus der Praxis raus und sagt, er wolle jetzt mit dem Auto heimfahren. Wenn ich das als Arzt zulasse, kann er sich und viele andere Menschen gefährden. Da bin ich sogar verpflichtet, die Schweigepflicht zu brechen.“

Deine Daten bei der DAK

Die deutschen Gesetze schützen deine Daten. Wahrscheinlich gibst du auf Facebook, TikTok oder Instagram mehr von dir preis, als Daten von dir von den Gesundheitskassen gesammelt werden. DAK-Gesundheitsexperte Dr. Dankhoff sagt dazu: „Die Datenverarbeitung bei der DAK wird überwiegend von Programmen vorgenommen. DAK-Mitarbeiter bekommen die Daten meist gar nicht zu sehen. Wir haben eigene Datenschutz-Expertinnen und -Experten, die dafür sorgen, dass alles seine Ordnung hat.“

Welche Informationen gibt der Frauenarzt an die Eltern weiter?

Darf deine Ärztin oder dein Arzt seine Diagnose oder vertrauliche Details aus euren Gesprächen mit deinen Eltern besprechen? Die Antwort ist ein klares Jein. „Ich als Arzt darf natürlich die Eltern einer Dreijährigen über ihren Gesundheitszustand informieren. Das ändert sich in der Pubertät allmählich. Aber es gibt hier keinen gesetzlich festgelegten Zeitpunkt, ab dem ich deinen Eltern nichts mehr sagen darf oder sogar muss“, erklärt Dr. Dankhoff.

Ärztinnen und Ärzte entscheiden hier meist so: Sie schätzen ein, ob du in der Lage bist, die Tragweite deines Handelns zu erkennen – zum Beispiel, wenn eine Schwangerschaft oder eine Krankheit festgestellt wird.

Die meisten Mediziner und Medizinerinnen gehen von folgender Faustregel aus: Bist du jünger als 14 Jahre, geben sie meist deinen Eltern Bescheid. Bist du älter, tun sie das nicht. Wenn du jünger als 14 Jahre bist und deinen Arzt oder deine Ärztin bittest, deinen Eltern nichts zu sagen, werden sie das meist auch respektieren.

„Die meisten Gynäkologinnen und Gynäkologen versuchen in schwierigen Situationen eher, dich zu überzeugen, mit deinen Eltern zu reden. Sie versuchen nicht, dich zu überreden“, sagt Dr. Dankhoff. Stell dir einfach vor, du bist in diesem Alter schwanger und bittest deine Ärztin oder deinen Arzt darum, deinen Eltern nichts davon zu sagen. Einfühlsame Ärztinnen und Ärzte vermitteln dir, dass du spätestens nach ein paar Wochen oder wenigen Monaten einen Babybauch hast, den du vor deinen Eltern nicht verstecken kannst.

Dein Gynäkologe oder deine Gynäkologin stehen dir bei Problemen zur Seite. Wenn du willst, wird er oder sie mit dir gemeinsam das Gespräch mit deinen Eltern führen. Egal was los ist, in der Regel findet sich immer eine Lösung.

Ab welchem Alter darfst du alleine zum Frauenarzt?

Kurz gesagt: Du darfst alleine zum Frauenarzt – egal, wie alt du bist. Mach einen Termin und sag, dass es dein erster ist. Dann können Frauenärzte und Frauenärztinnen besonders auf dich eingehen.

Was passiert bei deinem ersten Besuch beim Frauenarzt?

Egal wie alt du bist, vor deinem ersten Frauenarztbesuch stellst du dir sicher die Frage, was da alles so passiert. Viele Mädchen haben dabei den allseits bekannten gynäkologischen Stuhl vor Augen, auf dem man gleich die Beine spreizen muss. Keine Sorge, das ist meistens nicht so.

„Meine Kollegin ist Frauenärztin. Von ihr weiß ich, wie der erste Besuch einer jungen Frau in ihrer Praxis abläuft. Beim ersten Termin spricht man miteinander, es erfolgt keine Untersuchung“, beschreibt Dr. Dankhoff. Ob du gleich eine Untersuchung haben willst oder dir noch Zeit lassen möchtest, hängt ganz von dir ab. Wenn du erst einmal alles kennenlernen willst, erklärt dir dein Arzt oder deine Ärztin einfach, was wo in der Praxis geschieht, wie eine Routineuntersuchung abläuft und welche Instrumente dabei zum Einsatz kommen. So weißt du genau, was dich bei deinem nächsten Besuch erwartet.

„Erzähl einfach, was bei dir gerade los ist. Glaub mir, dein Gegenüber hat schon alles gehört. Dir muss nichts peinlich sein“, sagt Dr. Dankhoff und ergänzt: „Das Vorgespräch soll dir vor allem zeigen, dass der Frauenarztbesuch nichts ist, wovor du Angst haben musst.“

Aber was ist, wenn mein Frauenarzt ein Mann ist?

Klar, dein erster Reflex ist, einer Frau als Gynäkologin mehr zu vertrauen – sie ist ja auch eine Frau und weiß daher, wovon sie spricht. Aber das weiß auch ein Gynäkologe. Und er hat auch keine „intimen“ Gedanken bei der Untersuchung. „Macht euch keine Sorgen. Ein Frauenarzt sieht in seinem Arbeitsleben den Intimbereich von tausenden Frauen. Er entkoppelt das von allem, was auch nur irgendwie mit Sexualität zu tun hat“, erklärt der DAK-Experte.

Wichtig ist, dass du dich bei deinem Frauenarzt oder deiner Frauenärztin sicher und gut aufgehoben fühlst. Ist dir dort irgendetwas unangenehm, sprich es entweder an oder suche dir eine Alternative.

„Egal ob Gynäkologin oder Gynäkologe – beiden ist wichtig, dir zuzuhören und dir zu helfen“, so Dankhoff.

Wie beurteilt der Frauenarzt, ob eine junge Frau reif genug für die Pille ist?

Die Pille ist DAS Verhütungsmittel in Deutschland. Keines wird öfter verwendet. Die Pille enthält eine Mischung aus verschiedenen Hormonen, die dazu führen, dass du sehr wahrscheinlich nicht schwanger werden kannst.

Wenn du die Pille verschrieben bekommen willst, musst du gynäkologisch untersucht werden. Der Grund: Anhand der Untersuchung und eines Vorgesprächs werden eventuelle Risikofaktoren ausgeschlossen und eine zu dir passende Pille ausgewählt.

Ab welchem Alter bekommst du nun die Pille? Gesetzlich gesehen gibt es kein Mindestalter für das Medikament. Bist du jünger als 14 Jahre, entscheidet der Frauenarzt oder die Frauenärztin, ob du psychisch und biologisch reif dafür bist. Grundlage für dieses Entscheidung ist ein Gespräch zwischen euch beiden. Er oder sie berät dich auch, ob die Pille das passende Verhütungsmittel für dich ist oder ob auch ein anderes in Frage kommt.

Fazit

Dein Arzt oder deine Ärztin sind Vertrauenspersonen. Alles, was du ihnen anvertraust, fällt unter die ärztliche Schweigepflicht und ist bei ihnen sicher. Zu deinem und zum Schutz der Allgemeinheit gibt es aber klar definierte Ausnahmen, wann diese Schweigepflicht gebrochen werden darf.

Die DAK zum Beispiel erhält bestimmte Daten über dich von deinem Arzt oder deiner Ärztin, um zu berechnen, wie viel Geld sie für ihre Leistungen bekommen. Außerdem kann die Schweigepflicht aufgehoben werden, wenn du als Minderjährige schwanger bist oder dich jemand verletzt hat.

Wichtig ist, dass du den Ärztinnen und Ärzten vertraust. Sie sind unvoreingenommen und handeln immer in deinem Interesse.

Hast du weitere Fragen, Themenwünsche oder etwas anderes auf dem Herzen? Dann schreib uns: doktorsex@dak.de! Wir freuen uns, von dir zu hören.

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