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Selbsterklärung zur Barrierefreiheit: Webseiten auf dem Prüfstand

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.dak.de veröffentlichten Webseiten der DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20095 Hamburg. Darunter fallen auch sämtliche „Portale“ und Unterseiten von www.dak.de. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist es sowohl unsere Pflicht als auch selbstbestimmtes Ziel, Inhalte nach den Vorgaben der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) anzubieten, um die Richtlinie (EU) 2016/2102 umzusetzen. Gleichzeitig sollen alle Inhalte die Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) erfüllen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 3 Absatz 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von Paragraph 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurden.

Die Einhaltung der Anforderungen wurde von der Firma adesso mobile solutions GmbH gründlich überprüft mit dem Ergebnis, dass momentan alle BITV-Vorgaben nahezu annähernd erfüllt sind. Demnach sind die Webseiten-Inhalte im Wesentlichen für alle Nutzergruppen zugänglich. Weitere kontinuierliche Auswertungen bezüglich der BITV-Maßstäbe sind in Planung. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei.

Unvereinbarkeit mit BITV 2.0:

  • Vereinzelt existieren noch Designelemente mit suboptimalem Farbkontrast.
  • Noch nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei.

Geplante Änderungen

Die punktuellen Einschränkungen durch Barrieren, die bei der letzten Überprüfung identifiziert wurden, sind bereits Bestandteil der laufenden Qualitätssicherung. Unsere Fachleute arbeiten an den Lösungen, um die Barrieren zu beseitigen.

Die vollständige Umstellung auf unser neues Content-Management-System wird einen großen Beitrag zur Barrierefreiheit leisten. Ab ca. Mai 2024 kommt die neue Software zum Einsatz, die existierende und neue Inhalte unserer Website auf Barrieren prüft und somit unserem Ziel, eine bestmögliche Barrierefreiheit für unsere Internetpräsenz zu gewährleisten.

Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 17. April 2024 erstellt.

Barriere melden: Feedbackfunktion und Kontaktangaben

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen? Oder möchten Sie weitere Informationen zur Umsetzung unserer Barrierefreiheit erfragen? Dann nutzen Sie bitte das Formular Barriere melden" 

Die DAK-Gesundheit stellt sich vor:

Schlichtungsverfahren

Menschen mit Behinderungen können sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden, nachdem sie uns eine Barriere gemeldet haben, wenn sie der Auffassung sind, unsere Webseite benachteilige sie. Das Gleiche gilt für Verbände von Menschen mit Behinderungen, denen nach den Voraussetzungen des Paragraph 15 Absatz 3 BGG eine Anerkennung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt worden ist. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und sämtliche Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit der Schlichtungsstelle finden Sie unter: www.behindertenbeauftragter.de
Aktualisiert am:
040 325 325 555

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