Wann kann ich die Pflegeleistungen ändern?
Um die Pflegeleistungen zu ändern, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind bereits in einer der Pflegegrade 2 bis 5 eingestuft.
- Sie beziehen bereits Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder einen Zuschuss zur vollstationären Pflege.
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