Wie hoch ist der Beitrag zur Pflegeversicherung für Beschäftigte?
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,4 Prozent und wird von Ihrem monatlichen Bruttogehalt abgezogen. Sie teilen sich den Betrag mit Ihrem Arbeitgeber. Jeder zahlt grundsätzlich 1,7 Prozent. Sind Sie älter als 23 Jahre und haben keine Kinder, kommt für Sie ein Beitragszuschlag von 0,6 Prozent hinzu.
Für Versicherte mit mehr als einem Kind reduziert sich der Beitragssatz um jeweils 0,25 Prozentpunkte - für das 2.,3.,4. und 5. Kind. Somit ist ein Abschlag von maximal einem Prozent möglich. Das gilt bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind 25 Jahre alt wird oder verstorbene Kinder 25 Jahre alt geworden wären.
Berücksichtigt werden leibliche Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder und Pflegekinder.
Hier finden Sie eine Übersicht der Beitragsanteile: