Wie viel muss ich für eine kieferorthopädische Behandlung zahlen?
Ist die kieferorthopädische Behandlung medizinisch notwendig und beginnt vor dem 18. Geburtstag, übernehmen wir die Behandlungskosten.
Dazu wird in der kieferorthopädischen Praxis zunächst der Schweregrad festgelegt. Es gibt 5 Schweregrade, die sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Ab dem Schweregrad 3 (KIG 3) bezahlen wir die medizinisch notwendige Behandlung für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Bei Zahnfehlstellungen der Schweregrade 1 und 2 dürfen wir die Behandlungskosten nicht übernehmen.
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Übrigens: Mehrleistungen für medizinisch nicht notwendige Maßnahmen dürfen wir nicht übernehmen.
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