Wann empfiehlt mir die DAK für die Zuzahlungsbefreiung, die Vorauszahlung für das kommende Jahr?
Manche Versicherte wie zum Beispiel chronisch Kranke oder solche, die in Heimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, erreichen Ihre Belastungsgrenze durch Zuzahlungen innerhalb kürzester Zeit. Damit Sie nicht unzumutbar belastet werden, können Sie online die Zuzahlungsbefreiung im Voraus beantragen. Die Zuzahlungsbefreiung für das kommende Jahr ist zwischen dem 15.09. und 31.12. möglich. Einzige Voraussetzung: Ihre monatlichen Einnahmen sind im Kalenderjahr gleichbleibend.
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Die Zuzahlungsbefreiung gilt immer nur für ein Kalenderjahr, also bis zum 31. Dezember.